Die hiesige Live-Entertainment-Branche beinhaltet Konzerte, Festivals, Clubshows und Theaterproduktionen von globalen Top-Acts bis zu regionalen Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern https://perspektive-live.ch/. Wer sich in dieser Branche engagiert, trifft auf besondere Prozesse, juristische Bedingungen und organisatorische Details, die anders als in anderen Ländern sind. Der vorliegende Artikel erklärt die zentralen Themen, die Besucherinnen und Besucher, Veranstaltende sowie Künstlerinnen und Künstler wissen sollten, um Veranstaltungstermine, Tickets und Produktionen realistisch einzuschätzen.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Veranstaltungen in der Eidgenossenschaft
Events mit über 300 Personen erfordern in den meisten Schweizer Kantonen eine Bewilligung nach dem kantonalen Veranstaltungsgesetz. Die Zuständigkeit ist meist beim kantonalen Amt für Wirtschaft oder beim Polizeidepartement, entsprechend Umfang und Typ der Veranstaltung. Abgesehen von der eigentlichen Bewilligung fordern viele Kommunen ein Sicherheitskonzept, das Evakuierungspläne, Sanitätspersonal und Lärmschutzmaßnahmen einschliesst. Personen, die als Veranstaltende tätig ist, hat diese Unterlagen wenigstens acht Wochen vor dem Anlass vorlegen. Zudem sind anzuwenden landesweit die Bestimmungen des Arbeitsrechts für die Anstellung von Bühnenmitarbeitern und Technikpersonal, einschliesslich Pausen und maximaler Arbeitszeit pro Arbeitstag. Wer diese Deadlines und Papiere nicht erfüllt, gefährdet eine Ablehnung der Bewilligung oder eine kurzfristige Absetzung.
Urheberrechtlich geschützte Musikstücke dürfen nur mit einer Lizenz der SUISA aufgeführt werden. Die SUISA fordert Pauschaltarife, die entsprechend der Umfang des Eventlocations und der prognostizierten Zuschaueranzahl richten. Für Musikveranstaltungen mit bis maximal 500 Gästen liegt der Satz zurzeit bei ungefähr 1,5 Prozent der Bruttoerlöse, mindestens jedoch bei einem festen Basisbetrag. Veranstalter müssten die Anmeldung bis spätestens zehn Tage vor dem Ereignis vornehmen, um Nachzahlungen oder juristische Maßnahmen zu verhindern. Künstler, die eigene Werke spielen, können über die SUISA eine Erstattung beantragen, falls sie Mitglied sind. Wer ohne Erlaubnis spielt, haftet privat und könnte mit einer Bußgeld belegt werden.
Programmgestaltung und Künstlerverträge
Die Programmplanung für Schweizer Festivals startet üblicherweise 18 Monate vor dem Event. Veranstaltende buchen Headliner über Booking-Agenturen in London oder Berlin, während Support-Acts über Schweizer Agenturen wie Good News Productions oder Gadget abc gebucht werden. Die Verträge enthalten Rider-Klauseln, die Mindeststandards für Backline, Catering und Hotelzimmer definieren. Ein typischer Rider für eine Band mit fünf Personen umfasst drei vegetarische und zwei fleischhaltige Menüs pro Person sowie sechs Flaschen stilles Wasser ohne Kohlensäure. Wer diese Vorgaben nicht erfüllen kann, riskiert eine Nichtauftritt und muss den Gagebetrag dennoch zahlen.
Die Gagehöhe für internationale Acts befindet sich bei Schweizer Festivals zwischen 30 000 und 150 000 Franken pro Abend, abhängig der Streaming-Reichweite und der aktuellen Chart-Position. Schweizer Musikerinnen und Musiker erhalten für entsprechende Slots zwischen 4 000 und 12 000 Franken. Die Verträge enthalten in der Regel eine Anzahlung von 30 Prozent bei Vertragsunterzeichnung und 70 Prozent am Veranstaltungstag vor. Bei Absage durch die Künstlerseite muss die Anzahlung rückerstattet werden; bei Absage durch die Veranstaltenden bleibt die Anzahlung als Ausfallentschädigung bestehen. Wer Verträge abschliesst, sollte die Klauseln zu höherer Gewalt und Versicherungspflicht sorgfältig prüfen, da Schweizer Gerichte solche Klauseln streng auslegen.
Kartenverkaufssysteme und Preisgestaltungen im Markt der Schweiz
Der Verkauf von Eintrittskarten geschieht in der Schweiz hauptsächlich über Plattformen wie Ticketcorner, Starticket und lokale Box Offices. Ticketcorner erhebt eine Vorverkaufsgebühr von rund 10 Prozent des Ticketpreises, wohingegen Starticket mit einer fixen Gebühr von 3 Franken pro Ticket kalkuliert. Wer Karten direkt beim Veranstaltungsort erwirbt, vermeidet diese Aufschläge, muss jedoch mit limitierten Öffnungszeiten rechnen. Zahlreiche Veranstaltende bieten zudem Vorverkaufsrabatte an, die in der Regel 15 bis 20 Prozent unter dem Niveau dem Abendkassenpreis liegen. Die Zahlungsabwicklung geschieht über Schweizer Banken oder internationale Anbieter wie Stripe, wobei hier Kreditkartengebühren zwischen 1,5 und 2,8 Prozent betragen.
Preisstaffelungen nach Sitzplatzkategorien stellen bei Konzerten mit mehr als 800 Plätzen gebrauchlich. Die Differenz zwischen der günstigsten und der höchsten Kategorie liegt häufig 60 bis 120 Franken. Bei Festivals mit freier Platzwahl überwiegen Einheitspreise, die zwischen 45 und 95 Franken pro Tag betragen, je nachdem von der Anzahl der gebuchten Tage. Wenn jemand eine Gruppenermässigung sucht, trifft bei vielen Veranstaltungen Rabatte ab zehn Personen, die jedoch bis zwei Wochen vor dem Event beantragt werden müssen. Rückerstattungen bleiben nur bei Absage der Veranstaltung oder bei ärztlich nachgewiesener Verhinderung denkbar; die Frist beträgt in der Regel 14 Tage nach dem geplanten Termin.
Öffentlich zugängliche Verkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten
Ein Großteil der größeren Schweizer Veranstaltungsorte sind weniger als 500 Metern einer Bahnstation der SBB oder einer Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs. Das Hallenstadion Zürich ist über die Tramlinie 11 und die S-Bahn-Linien S3, S5 und S16 zugänglich; die letzte Verbindung fährt um 00:35 Uhr ab. Wer mit dem Auto anreist, entdeckt auf dem Messegelände 1 800 Parkplätze, deren Tarif bei 15 Franken für die ersten drei Stunden und 5 Franken für jede weitere Stunde liegt. Bei ausverkauften Events reicht die Kapazität jedoch nicht aus, sodass alternative Parkplätze in Oerlikon oder am Flughafen genutzt werden müssen.
Festivals in ländlichen Regionen stellen häufig Shuttle-Busse von regionalen Bahnhöfen. Das Greenfield Festival in Interlaken fährt an den Festivaltagen alle 20 Minuten einen Bus vom Bahnhof Interlaken Ost zum Gelände; die Fahrt beträgt 12 Minuten und ist im Ticketpreis eingeschlossen. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, entdeckt an den meisten Veranstaltungsorten bewachte Abstellplätze, deren Benutzung kostenlos ist. Die Kapazität beträgt in der Regel 300 bis 500 Räder; wer später als zwei Stunden vor Beginn ankommt, muss mit Wartezeiten planen. Die Kombination aus öffentlichem Verkehr und Fahrrad verringert die Parkplatzsuche und entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie vieler Schweizer Städte.
Sicherheitskonzepte und Notfallmaßnahmen
Ab 2017 fordert die Schweizer Polizeidirektorenkonferenz für Events ab 1 000 Besuchern ein umfassendes Sicherheitskonzept. Dieses Konzept muss eine Risikoanalyse, einen Evakuierungsplan und eine Kommunikationsstrategie mit den kantonalen Einsatzkräften beinhalten. Die Anzahl der Ordner richtet sich nach der Besucherzahl: bei 5 000 Personen sind mindestens 50 Ordner vorgesehen, von denen 20 Prozent eine Ausbildung nach dem SVS-Standard belegen müssen. Die Kosten für Ordner belaufen sich bei 35 bis 45 Franken pro Stunde und Person; wer diese Anforderungen unterschreitet, erhält keine Bewilligung.
Die medizinische Versorgung wird durch Sanitätsdienste wie die Schweizerische Rettungsflugwacht oder lokale Samaritervereine gewährleistet. Bei Veranstaltungen mit mehr als 3 000 Teilnehmern muss ein Arzt oder eine Ärztin vor Ort sein; die Ausstattung umfasst Defibrillator, Sauerstoff und ein Notfallmedikamentenset. Die Einsatzzeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes darf maximal acht Minuten dauern. Veranstaltende haben zudem eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Franken abschliessen. Wer diese Anforderungen nicht umsetzt, trägt die Verantwortung im Schadensfall persönlich und kann strafrechtlich belangt werden.
Locations und deren technische Anforderungen
Die Eidgenossenschaft verfügt über viele Räumlichkeiten und Freiluftbühnen, deren Fassungsvermögen von 150 bis über 20 000 Personen variieren. Die Halle 622 in Zürich hat 1 500 Stehplätze und verfügt über eine fest installierte Line-Array-Anlage mit 120 dB Spitzenpegel. Das Festivalgelände des OpenAir St. Gallen beinhaltet vier Bühnen, von welchen die größte Bühne eine 60 m breite LED-Wand aufweist. Jeder, der im Technikbereich tätig ist, muss die entsprechenden Tragfähigkeitswerte und Stromanschlüsse kontrollieren; die Halle 622 erlaubt maximal 500 kg pro Quadratmeter, während das OpenAir St. Gallen mit 300 kg pro Quadratmeter kalkuliert.
Der Klang in Schweizer Locations unterscheidet sich stark. Die Tonhalle Zürich stammt aus dem Jahr 1895 und hat eine Nachhallzeit von 2,1 Sekunden bei 500 Hz auf, was für Orchesterkonzerte ideal ist, jedoch für Rockshows zusätzliche Absorption benötigt. Moderne Clubs wie das Komplex 457 in Zürich haben variable Wandpaneele, welche die Nachhallzeit auf 0,8 Sekunden reduzieren können. Organisatoren, die zwischen akustischer und elektronischer Musik umsteigen, sollten diese technischen Parameter mindestens vier Wochen vor dem Event mit dem Toningenieur koordinieren, um Nachrüstungen zu vermeiden.
Nachhaltigkeitsmassnahmen und deren Durchführung
Seit 2022 verpflichten mehrere Kantone Veranstaltende mit mehr als 2 000 Besuchern, ein Abfall- und Recyclingkonzept vorzulegen. Das Greenfield Festival trennt Abfall in sechs Fraktionen und erzielt eine Recyclingquote von 78 Prozent. Die Kosten für die Entsorgung liegen bei etwa 1,20 Franken pro Besucher und Tag. Wer Einwegplastik umgeht, kann die Gebühr um bis zu 30 Prozent senken. Viele Veranstaltende bauen auf Pfandbecher aus Polypropylen, die bis zu 50-mal recycelt werden können; die Pfandgebühr beläuft sich auf 5 Franken pro Becher.
Die Energieversorgung erfolgt zunehmend über Solaranlagen oder Ökostrom-Zertifikate. Das OpenAir St. Gallen deckt 65 Prozent seines Strombedarfs durch eine 1 200 Quadratmeter grosse Photovoltaikanlage auf dem Gelände. Die restliche Energie kommt über ein Ökostrom-Produkt der St. Galler Stadtwerke, dessen Preisaufschlag bei 0,8 Rappen pro Kilowattstunde beträgt. Veranstaltende, die diese Massnahmen umsetzen, können bei manchen Sponsoren zusätzliche Fördergelder anfordern, die bis zu 10 Prozent der Produktionskosten abdecken. Wer Nachhaltigkeitsziele nicht realisiert, gefährdet Reputationsverluste und mögliche Kürzungen öffentlicher Beiträge.
Die Schweizer Live-Entertainment-Branche stellt bereit vielfältige Möglichkeiten, vorausgesetzt, man versteht die rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen. Wer diese Aspekte frühzeitig prüft und die entsprechenden Verträge sowie Bewilligungen einholt, kann Veranstaltungen organisieren, die sowohl künstlerisch als auch wirtschaftlich tragfähig sind. Die konkrete Umsetzung beginnt mit der Kontaktaufnahme zu den zuständigen Ämtern und Agenturen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Termin.